Kurzarm-Hemden verbieten, jetzt! Eine Stilkritik 

Von Simon Rabold | Es mag bizarr anmuten, dass gerade auf Apollo News, das Jugendmagazin, welches bekanntlich wie kein anderes für die Freiheit steht, ein Verbot gefordert wird. Aber ich denke, es ist nötig. Pro forma sei erwähnt, dass nicht alle von Apollo diese Botschaft teilen, ich spreche hier in erster Linie für mich – wenn gleich es auch ähnlich Denkende geben mag. Aber es wurde Zeit und ich kenne nun mal keinen anderen Ausweg, als ein Verbot zu fordern. Also, liebe Politiker, die ihr da im Bundestag sitzt: die Zeit drängt!

Worum geht es genau? Es geht um nichts anderes als die Rettung des guten Geschmacks und das Ansehen von Deutschland als Kulturnation, wenn davon noch ein kleiner Rest übrig sein sollte. Und der Feind breitet sich schnell aus. Generationenübergreifend, sowohl alt als auch jung tragen mittlerweile kurzarm. Selbst vor dem eigentlichen schönen Geschlecht wird kein Halt gemacht, auch Frauen sind mittlerweile in Kurzarm-Hemden bzw. Blusen zu sehen.Große Modehäuser bringen ihre Kollektionen heraus und auf dem Laufsteg laufen Männer mit halbnackten Arm! Egal ob reich oder arm, Freizeit oder Arbeit, vor Nichts und Niemanden macht das Kurzarmhemd Halt!

Wie konnte es nur so weit kommen?

Es fing wohl alles an durch den Schreiber des Hits „You’re my Heart, you’re my soul“, niemand geringeren als Dieter Bohlen und seine unsägliche Partnerschaft mit „Camp David“ – wenn es in der Modeindustrie den einen ranzigen Bösewicht gäbe – hier, bitteschön. Ab dann war es nicht mehr weit bis Gabi und Uwe im Karstadt die Dinger sahen, anprobierten, die Verkäuferin meinte, diese Kurzarmhemden seien nun „fesch“ und zack, beim Grillfest am Samstag wurde die neue Errungenschaft stolz Heike und Karsten vorgeführt. So breitete sich das Feuer weiter aus, und dank des Internets sind Kurzarmhemden binnen wenigen Tagen theoretisch in jedem Haushalt.

Prinzipiell heißt es ja immer, der Markt regelt das selbst. Hier aber versagt der Markt! Hayek, Mises, Hoppe und Co. konnten diese scheußliche Entwicklung wohl nicht voraussehen. Der Feind ist aber nun nicht anders aufzuhalten. Staat, bitte hilf.

Nun werden manche fragen, was man denn dann machen solle, sollte es warm werden. Die Lösung liegt für mich auf der Hand, aber trotzdem, noch mal für alle zum Mitschreiben: Ist man auf Hawaii, dann mea culpa, dort ist der einzige Ort, an dem man ein Kurzarmhend tragen kann. Viel Spaß dabei! Wenn nicht: nicht mal darüber nachdenken! Entweder ist es noch gar nicht so warm, dass ein Kurzarmhemd in irgendeiner Weise notwendig wäre, dann bleibt man beim Langarm. Ist es tatsächlich heiß, empfiehlt sich ein Hemd aus Leinen, der Stoff ist kühl und gerade im Sommer eine Empfehlung. Ist der Anlass sowieso kein besonders schicker, greift man auf ein Polohemd zurück – dies ist in der Regel aus Pikee und daher besonders atmungsaktiv und angenehm zu tragen. Und für alle Kurzarmfetischisten: Ja, ein Polohemd darf auch kurzärmlig getragen werden!

 

Hinweis der Redaktion: Es tauchten nun alte Videos auf, in denen unser Herausgeber Max Mannhart, in eben solchen Kurzarm-Hemden zu sehen ist. Wir möchten klar stellen, dass dies keineswegs unsere Blattlinie und die Grundsätze von Apollo News wieder spiegelt, es handelt sich dabei um einen Jugendfehler. Max Mannhart hat sich bereits förmlich entschuldigt. Wir stehen gemeinsam im Kampf gegen das Kurzarm-Hemd.


„Intertemporale Freiheitssicherung“ – wenn selbst die Rechtssprechung dystopisch wird

Von Simon Rabold | Der Klimawahn macht auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt. Und dessen Argumentation ist haarsträubend und verheißt für die Zukunft nichts Gutes. Dass das Bundesverfassungsgericht schon länger in der Kritik steht, ist in aller Munde. Gerade die Beschlüsse zu „Corona“ – Bundesnotbremse I und Bundesnotbremse II – enttäuschten auf ganzer Linie (Apollo News berichtete bereits). Doch jetzt, wo es allerorten heißt, man müsse mal ein bisschen „Frieren für die Freiheit“, rückt ein anderer, womöglich wegweisender Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wieder mehr in den Vordergrund. Und dieser hat es in sich.

 

Der Sachverhalt

Der Sachverhalt gestaltete sich wie folgt: Insgesamt vier Verfassungsbeschwerden waren anhängig, diese richteten sich gegen einzelne Vorschriften des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und gegen das Unterlassen weiterer Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Der Staat (also Deutschland) müsse handeln, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 Grad Celsius oder wenigstens bei 2 Grad Celsius zu halten. Das KSG sei dazu, so die Beschwerdeführer, nicht in der Lage. Ihre Argumentation stützten die Beschwerdeführer auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 II 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) und auf Art. 14 I GG („Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“), ferner auf ein Grundrecht auf menschenwürdige Zukunft und ein Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum. Die Verfassungsbeschwerden der natürlichen Personen waren zulässig, auch derer in Bangladesch und Nepal Lebenden. Den Verfassungsbeschwerden wurde teilweise stattgegeben.

Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert folgendermaßen:
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, dies wird aus Art. 2 II 1 GG abgeleitet, Leben zu schützen, was wiederum den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen einschließt. Sorgt der Gesetzgeber nun nicht dafür, dass er dem „Klimawandel“ Einhalt gebietet, verletzt er diese Schutzpflicht. Nun ist allenthalben bekannt, dass der „Klimawandel“ ein globales Phänomen ist, und Deutschland gewiss einen Anteil daran hat, oder haben könnte. Aus diesem Grunde ist es geradezu absurd anzunehmen, dass Deutschland die Welt retten könnte. Dem Bundesverfassungsgericht ist diese Tatsache bekannt, denn so heißt es: „Zwar hat der Klimawandel genuin globalen Charakter und könnte offensichtlich nicht durch den deutschen Staat allein aufgehalten werden.“

So weit so gut. Doch der nächste Satz lautet wie folgt: „Ein eigener Beitrag Deutschland zum Klimaschutz ist damit aber weder unmöglich noch überflüssig“. Ferner führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass dann eben Deutschland international ausgerichtet agieren müsse, um den „Klimawandel“ zu stoppen, dies resultiert aus Art. 20a GG. Dieser erfährt dadurch eine Aufwertung, die er früher, Art. 20a GG ist Staatszielbestimmung, so nicht hatte. Teile des KSG sind also verfassungswidrig, weil sie gegen ein Grundrecht verstoßen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst kreiert. Es trägt den großartigen Namen der „Intertemporalen Freiheitssicherung“.

„Intertemporale Freiheitssicherung“

Konkret: Grundrechte werden schon jetzt verletzt, wenn eventuell mögliche – niemand weiß sicher, wie sich das Klima entwickelt – Freiheitseinschränkungen in der Zukunft liegen.
Zum Schutz ebendieser Freiheiten, die dann eventuell eingeschränkt werden müssten, leitet das Bundesverfassungsgericht Folgendes ab: Der Staat muss eben jetzt schon Vorkehrungen treffen – was freilich nichts anderes bedeutet, als jetzt Freiheiten einzuschränken – um spätere Freiheitseinschränkungen zu vermeiden.

Diese, nun ja, gewagte Argumentation offenbart ein Problem der Verhältnismäßigkeitsprüfung, die sich auch bei den „Corona-Beschlüssen“ gezeigt hat. Maßnahmen des Staates müssen einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet sein, erforderlich sein und angemessen, das heißt verhältnismäßig im engeren Sinne. Legitim ist grundsätzlich jedes Ziel des Staates, wenn es nicht offensichtlich verfassungswidrig ist. Geeignet heißt, dass die Maßnahme der Erreichung des Ziels nützt, und die Erforderlichkeit meint, dass es keine milderen Mittel gibt, die dieses Ziel auch erreichen können.

In letzter Zeit verweist das Bundesverfassungsgericht bei diesen Punkten allzu gerne auf die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers. So sollte die Frage, ob diese konkreten Maßnahmen überhaupt geeignet sein könnten, das Ziel zu erreichen, kritisch hinterfragt werden. Oder um noch eine Stufe vorher anzusetzen, auch Experten angehört werden, die dem menschengemachten „Klimawandel“ widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht macht es sich sehr einfach, wenn es auf die Einschätzungsprärogative, also den Ermessensspielraum des Gesetzgebers/der Regierung verweist, der wiederum „seine“ Experten auswählt.


Freiheit adé

Diese Argumentation öffnet zwangsläufig jeglichen Freiheitseinschränkungen Tür und Tor, denn sie dienen ja einem übergeordneten Zweck, den der Gesetzgeber wählt. Jüngstes Beispiel: „Wir müssen jetzt frieren, um die Freiheit zu sichern.“ Auch ist der „intertemporalen Freiheitssicherung“ keine Beschränkung auferlegt. Wie lange müssen wir jetzt Maßnahmen aufrechterhalten, bis wir Freiheiten wiedererlangen?
Prognosen sind ungenau, gerade, wenn sie die Zukunft betreffen. Der Verweis auf die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers muss deutlich restriktiver gehandhabt werden. Es geht nämlich nicht um zukünftige Freiheitseinschränkungen.

Es geht darum, die Freiheit jetzt zu schützen. Daher sollten bestimmte Freiheitsrechte absolut gesetzt werden – was wiederum bedeutet, dass der Staat in diese nicht eingreifen kann, ganz egal, welche (vermeintliche) Notlage vorliegen mag. Die neue Linie des Bundesverfassungsgerichts verheißt indes nichts Gutes, kann der Gedanke der „intertemporalen Freiheitssicherung“ schließlich auch auf andere Bereiche angewandt werden. Bleibt erst mal zu hoffen, dass der Gesetzgeber den Freifahrtschein nicht ausnutzt.


Wirklich keine Maskenpflicht mehr! Die Regelungen der Bundesländer auf einen Blick

Von Simon Rabold | Endlich wieder entspannt einkaufen, Sport machen und vieles mehr. Wie und wo genau, erfahrt ihr hier.

Liebe Leser, vielleicht haben Sie es mitbekommen, vielleicht aber auch nicht, vielleicht sind Sie aber auch verwirrt. Brauche ich noch eine Maske? Diese Frage stellen sich aktuell viele: durch den Regelirrsinnbdurch Lauterbach & Co. blicken nur noch die wenigsten durch.

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bleiben Ausnahme

Wenn Sie in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern leben, dann spreche ich Ihnen mein Beileid aus. Ihre Volksvertreter haben beschlossen, dass Sie, oder besser gesagt Ihr Land, als sogenannter „Hotspot“ gilt. Daher bleibt für Sie die Maskenpflicht bestehen. Von anderen ausgerufenen Hotspots ist bis jetzt nichts bekannt. Allen anderen kann ich daher gratulieren! Sie brauchen tatsächlich keine Maske mehr, wenn Sie in den Supermarkt gehen, im Einzelhandel etwas einkaufen wollen oder sich sonst in einem Innenraum aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Gastronomie, Universitäten und Sport.

Leider gibt es Ausnahmen, so bleibt die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und auch im ÖPNV bestehen. Auch dürfen die Inhaber gemäß ihrem Hausrecht eine Maskenpflicht verhängen.

Allerdings haben die großen Supermarktketten wie Rewe, Aldi, Edeka und auch Saturn, MediaMarkt und Ikea angekündigt, die Maskenpflicht nicht weiter durchzusetzen. Gleiches gilt auch für die „3G-Regel“. Diese könnte per Hausrecht durchgesetzt werden, abgesehen von Kliniken und bestimmten medizinischen Bereichen ist diese aber nirgends mehr Pflicht. Und bis jetzt sind auch noch keine Fälle bekannt, in denen größeren Ketten „3G-Regeln“ eingeführt haben. Ich werde auf jeden Fall Geschäfte meiden, in denen ich Gesundheitszertifikate zeigen oder Maske tragen muss.

Und für diejenigen, die weiter Maske tragen wollen, weil sie sich so besser geschützt fühlen, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: mit dem Ende der Maskenpflicht ist kein Maskenverbot in Kraft getreten, wenn sie wollen, dürfen sie weiterhin Maske tragen.

Es scheint also, als habe die Bundesregierung das Prinzip der Eigenverantwortung entdeckt. Zwar nur ein kleiner, aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Ich gehe dann mal wieder „normal“ einkaufen!


„Eier, wir brauchen Eier!“ – Ein Hoch auf die Abweichler

Von Simon Rabold | Es gibt ein legendäres Interview mit dem ehemaligen Torhüter Oliver Kahn nach einem verlorenen Spiel des FC Bayern. Auf die Frage des Reporters, was denn der Mannschaft gefehlt hat, antwortet Kahn präzise: „Eier.“ Und nach einer weiteren Nachfrage konkretisiert er dies: „Eier, wir brauchen Eier. Und Sie wissen, was das heißt.“ Er konnte zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass er exakt den aktuellen Zustand im Bundestag beschrieben hat. Denn dort haben nur noch die wenigsten Eier. Ach so, bevor es zu einem Shitstorm kommt, „Eier haben“ ist keine Frage des Geschlechts, sondern der Taten. Nehmen wir mal exemplarisch die Abstimmung über die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Bundestag:

Auf jeden Fall keine Eier hat Wolfgang Kubicki. Dieser spuckt zwar oft große Töne und positioniert sich freiheitlich, stimmte sodann aber wie fast alle anderen FDP-Abgeordneten für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Auch die CDU/CSU scheint ihre Eier in der Opposition noch nicht gefunden zu haben. Denken die Abgeordneten, sie regieren noch? Opposition heißt ja eigentlich, dagegen zu sein, Kritik zu äußern, jedoch unterstützen die Abgeordneten die meisten der Regierungsvorhaben der Ampel. Bis auf fünf Ausnahmen. Ich muss diese namentlich nennen, denn diese fünf Abgeordneten haben noch Eier – und das verdient in unserer heutigen Zeit Anerkennung und Respekt. Jana Schimke, Dr. Hans-Peter Friedrich, Manfred Grund, Jens Koeppen und Andreas Mattfeldt.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 I 2, dass die Abgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. So weit die Theorie.

Die Fraktion „Die Linke“ enthielt sich, bis auf eine prominente Ausnahme: Dr. Sahra Wagenknecht. Wer hätte gedacht, dass sie mal freiheitlichere Politik als die FDP machen würde? Die AfD stimmte geschlossen dagegen, auch dies soll hier nicht unerwähnt bleiben. Hier kann die CDU/CSU sich noch eine Scheibe abschneiden. Wohl die dicksten Eier im gesamten Deutschen Bundestag hat aber wohl Ulrich Lechte. Jetzt werden sie sich bestimmt fragen, wer um alles in der Welt Ulrich Lechte sein soll. Es ist tatsächlich der letzte echte FDPler, denn er war der einzige der „Liberalen“, der gegen die Impfpflicht stimmte. Man mag sich nicht vorstellen, welchem Druck er von seinen Chefs ausgesetzt gewesen sein mag. Das gilt übrigens auch für die anderen Abgeordneten. Mit dicken Eiern rumzulaufen, ist letztlich harte Arbeit und wohl nicht immer einfach.

Dabei sollte es eigentlich immer so sein. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 I 2, dass die Abgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. So weit die Theorie. In der Praxis bestimmen die Partei- und Fraktionschefs, wie abgestimmt werden soll. Man kann dann zwar anders abstimmen, muss dann wohl aber damit rechnen, Hinterbänkler zu bleiben, erleidet also einen Karriereknick.

Genau das aber ist es, was fehlt. Personen mit Eiern, die so abstimmen, wie sie selbst – und nur sie selbst – es für richtig halten, ihr freies Mandat also wirklich voll ausschöpfen. Umso schlimmer, dass man dazu Eier braucht. Umso besser, dass es wenigstens noch ein paar gibt, die Eier haben.  


Freiheit? „Aber bitte nur bei schönem Wetter!“

Von Simon Rabold | Pünktlich zum baldigen Frühlingsbeginn erinnern sich Politiker sämtlicher Parteien wieder daran, dass sie sich einst die Freiheit auf die Fahnen geschrieben hatten. Selbst der dem #TeamVorsicht angehörende Hardliner Markus Söder war, wie man überall lesen konnte, tatsächlich mal draußen an der frischen Luft spazieren – ohne FFP2-Maske wohlgemerkt. Allerdings nicht an einem Montag und auch nicht mit anderen. Nichtsdestotrotz hat es ihm scheinbar gutgetan, denn er ist „in sich gegangen“ und hat „nachgedacht“. Wenn Söder nachdenkt, dann ja bekanntlich meist über sich selbst. Vielleicht hat er gemerkt, dass er mit seiner Angst- und Panikpropaganda bei der Bevölkerung mittlerweile auf taube Ohren stößt und damit nicht weiter kommt auf seinem Weg zur Wiederwahl als Bayerischer Ministerpräsident. Jedenfalls schlägt er plötzlich versöhnlichere Töne an, will die Gesellschaft nicht mehr spalten und alle mit einbeziehen.

Auch die Impfpflicht steht bei Politikern aller Parteien nicht mehr so hoch im Kurs – so will Karl Lauterbach als Gesundheitsminister gar keinen eigenen Vorschlag im Bundestag mehr einbringen. Selbst die Experten, zum Beispiel Stiko-Chef Mertens, rücken davon ab, beziehungsweise fangen an, diese kritisch zu sehen. Und Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kündigte an, die Kassenärzte würden bei einer Impfpflicht nicht „mitmachen“.

Ist jetzt alles vorbei?

Kann man nun also aufatmen? Steht tatsächlich ein „Freedom Day“ vor der Tür, also der Tag, an dem sämtliche „Corona“-Einschränkungen fallen?

Man vergisst zu schnell, dass es letztes Jahr bereits genau so lief. Helge Braun, einst Kanzleramtschef unter Merkel, kündigte ungefähr vor einem Jahr an, dass alle Maßnahmen fallen, wenn jeder ein Impfangebot bekommen hat. Daraus wurde nichts. Jens Spahn meinte, dass die Impfung für Freiheit sorge. Die FDP warb im Wahlkampf mit der Freiheit und wollte sich gegen die Diskriminierung Ungeimpfter einsetzen, wie ein kürzlich viral gegangenes Video von Christian Lindner bewies. Mittlerweile herrscht in der Gastronomie und im Bundestag 2G-Plus, und die FDP sitzt mit in der Regierung.

Marco Buschmann, der neue Justizminister, ebenfalls FDP, kündigte noch im Oktober an: Ab dem 20. März 2022 fallen sämtliche Maßnahmen. Ob das so eintreten wird? Ich wage es zu bezweifeln – und auch er selbst erinnerte vor Kurzem daran, dass sich die Lage mittlerweile wieder geändert habe. Während Coronaviren zwar ansteckender, aber weniger aggressiv werden, wird die Halbwertszeit von Politikeraussagen mit jedem Tag kleiner.

Freiheitsrechte werden nach Temperatur vergeben

Und selbst wenn es jetzt Lockerungen gibt, ist das noch lange kein „Freedom Day“. Ich erinnere mich, dass ich im letzten Sommer einige Tage in München verbracht habe. Dort musste ich zu meinem Erstaunen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Unsere Politiker fordern bei gutem Wetter Freiheit und geben uns vielleicht sogar ein bisschen davon. Aber ab Herbst, spätestens im Winter kommen dann wieder Einschränkungen. Darauf sollte man sich schon mal einstellen.

Grundrechte gehören in das Jahr 2019. Sie sollten zukünftig Sommerrechte heißen. Man könnte auch sagen: Die Freiheit in Deutschland ist wie ein Cabrio. Nur für den Sommer gut.

Daher komme ich zu meiner empirischen, bislang von keinem Faktenchecker widerlegten These: Über ca. 21,4 bis 23,7 Grad Celsius Tageshöchsttemperatur gelten Freiheits- und Grundrechte in Deutschland für alle, darunter nicht oder nur stark eingeschränkt (bitte lassen Sie mir Ihre Erkenntnisse zukommen, ich forsche weiter!).  Grundrechte gehören in das Jahr 2019. Sie sollten zukünftig Sommerrechte heißen. Man könnte auch sagen: Die Freiheit in Deutschland ist wie ein Cabrio. Nur für den Sommer gut.


5 Neujahrsvorsätze für die deutsche Politik – Was die Bundesrepublik sich 2022 zu Herzen nehmen sollte

Von Simon Rabold | Viele fassen gute Vorsätze für das neue Jahr, so auch 2022. Ich habe entlang den gängigen Vorsätzen, die der ein oder andere Leser kennt oder sich sogar selbst vornimmt, überlegt, was deutsche Politiker und wir als Gesellschaft tun sollten, um Deutschland im neuen Jahr besser zu machen.

1. Abnehmen

Ist wohl der Klassiker unter den Neujahrsvorsätzen und wird von den meisten auch immer wieder vor sich hergeschoben. Sei es für die Gesundheit oder für das eigene Wohlbefinden – viele kämpfen mit den Pfunden. So auch der Deutsche Bundestag. Mit jetzt stolzen 736 Abgeordneten ist der Bundestag das zweitgrößte nationale Parlament nach China. Zum Vergleich: die USA kommen auf 435 Abgeordnete, Russland auf 450. Und diese Länder haben deutlich mehr Einwohner. Die gesamte letzte Legislaturperiode wurde dieses Problem bereits thematisiert, geschehen ist aber nicht wirklich etwas. Kluge Vorschläge, beispielsweise von Ulrich Vosgerau, liegen bereits auf dem Tisch. Denn der Bundestag platzt aus allen Nähten, gerade aktuell mit den Abstandsregeln wird es immer schwieriger, überhaupt so viele Personen unterzubringen. Auch kosten die zahlreichen Bundestagsabgeordneten am Ende immer eines: Geld. Das bringt uns zum nächsten Vorsatz.

2. Sparsamer leben

Ein Konzept, das uns immer wieder aufgedrängt wird, aber hier kann die deutsche Politik selbst an vielen Stellschrauben drehen. Die Steuerlast ist in Deutschland riesig und kaum eine einmal eingeführte Steuer wurde jemals wieder abgeschafft. Oder wussten Sie, dass bereits seit 1902 die Schaumweinsteuer existiert? Deutschland leistet sich beispielsweise auch für 8.068.117.965,12 € im Jahr einen weltweit einzigartigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bisher betrug die von nahezu jedem Haushalt zu zahlende sogenannte „GEZ-Gebühr“ 17,50 €, jetzt wird sie nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil sogar noch einmal auf 18,36 € pro Monat erhöht. Geld, das in privater Tasche sicherlich besser aufgehoben wäre. Mal sehen, ob die FDP noch zu ihrem alten Motto „Mehr Netto vom Brutto“ zurückkehrt. Zu wünschen wäre es.

3. Aufräumen und Ordnung schaffen

Mittlerweile ist die von Merkel wieder mit Leben gefüllte „Ministerpräsidentenkonferenz“ in aller Munde und auch ihr Nachfolger Scholz scheint an diesem Konzept festhalten zu wollen. Dabei ist diese kein Verfassungsorgan, es handelt sich indes um ein informelles Gremium. Ein guter Vorsatz für Deutschland wäre, hier wieder Ordnung zu schaffen, und diese Debatten in das Parlament zurückzuverlegen. Da die Ministerpräsidentenkonferenz gar kein Verfassungsorgan ist, kann sie auch nichts entscheiden. Das müssen am Ende sowieso die Parlamente.

Dass die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund notwendig ist, ist unbestritten. Hier sollte Deutschland aber 2022 aufräumen. Denn Fakt ist: Wichtige Entscheidungen treffen der Kanzler und der Ministerpräsident von Bayern, vielleicht noch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Die Meinung der anderen 14 Ministerpräsidenten, zum Beispiel des Ministerpräsidenten des Saarlandes oder von Brandenburg sind allein dadurch geschwächt, dass diese Bundesländer im Vergleich zu Bayern und NRW viel zu klein sind. Dieses Problem, 16 Landesparlamente, aber vor allem auch 16 verschiedene Schulsysteme und enorm hohe Kosten für Verwaltung und Co könnte man durch eine Neugliederung des Bundesgebietes beheben. Das könnte dann beispielsweise so aussehen, dass Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein Bundesland werden, NRW bestehen bleibt, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammenwachsen, Baden-Württemberg und Bayern in ihrer jetzigen Form bleiben, Thüringen, Sachsen und der südliche Teil von Sachsen-Anhalt werden eins, der nördliche Teil von Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bilden wiederum das siebte von dann sieben Bundesländern. Auf diese Weise sind die Größenunterschiede ausgeglichen und auch Metropolregionen fairer verteilt. Und in den politischen Debatten haben auch andere Ministerpräsidenten wirklich etwas zu sagen und nicht nur der Söder Markus. Kommen Sie, das ist auch nicht verrückter, als die ganzen Justierungen, die im vergangenen Jahr an unserem Land vorgenommen wurden. 

4. Weniger streiten

Großes Streitthema der Politik für den Anfang des Jahres 2022 wird die Wahl des Bundespräsidenten. Die SPD-Politiker werben natürlich für den aktuellen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, die Union sucht bereits nach einem Gegenkandidaten. Anstatt sich darüber den Kopf zu zerbrechen und zu streiten, könnte man auch die Bürger selbst entscheiden lassen, wer das höchste Staatsamt ausüben soll, und sich selbst auf Sachfragen konzentrieren. Dann kann sich auch ein Christian Drosten der Pandemiebekämpfung widmen und muss nicht in der Bundesversammlung, von den Grünen nominiert, den Bundespräsidenten wählen.

5. Etwas mehr Respekt

Ein gewisser Herr Montgomery bezeichnete die Richter, die 2G-Regelungen kippten, als „Richterlein“. Selbstverständlich kann man Urteile und Entscheidungen von Gerichten kritisieren, allerdings macht der Ton die Musik. Und der Vorstandschef des Weltärztebundes zeigte in besagtem Interview keinerlei Respekt für die Judikative und andere abweichende Meinungen. Er ist dabei kein Einzelfall, „Ungeimpfte“ werden wahlweise als „Querdenker“, „unsolidarisch“ oder gar als „gefährliche Sozialschädlinge“ bezeichnet. Es wäre ein guter Vorsatz, wenn unsere Politiker, aber auch große Teile der Medien, aufhören würden, Bürger, aber auch wie hier Richter und generell alle mit „nicht-konformen“ Meinungen pauschal zu beleidigen und zu diffamieren.


Ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt – in Zeiten von Corona-, Abstands- und Regelirrsinn

Von Simon Rabold | Meine Apollo-Kollegen staunten nicht schlecht und wurden glaube ich sogar ein bisschen neidisch, als ich berichtete, dass es in Frankfurt am Main noch einen Weihnachtsmarkt „für alle“ gibt. In Bayern, aber auch in Sachsen wurden diese ja untersagt – und noch besser – in Frankfurt galt weder 2, noch 3G auf dem Weihnachtsmarkt. Ob die Bayern aber weiterhin neidisch sein müssen und der Weihnachtsmarkt einen Besuch wert ist, kann jeder nach meinem Bericht selbst entscheiden.

Aufgrund des Hygiene-Konzeptes ist der Weihnachtsmarkt in der ganzen Stadt verteilt, am schönsten ist wohl der Bereich am Römer. Als ich etwa 200 Meter entfernt war, fielen mir allerdings nicht die weihnachtlichen Lichter oder die Weihnachtsmusik auf. Ins Auge stach eine Kolonne von sieben großen Polizeieinsatzwagen. Kurz dachte ich an einen Anschlag oder ähnliches, doch dafür war es zu ruhig. Auf dem Markt angekommen, wurde ich so dann auch sofort von drei Polizisten angesprochen: „Maskenpflicht einhalten!“. Warum man dafür so viele Polizisten braucht, ist mir unerklärlich. Zumal noch neben den Polizeibeamten die gleiche Anzahl an Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma auf dem Markt war, die genau die gleiche Aufgabe hatte, nämlich jeden ansprechen, der keine Maske trug oder dem sie verrutscht war. Sonst schien die Maskenpflicht allerdings niemanden zu stören, so ziemlich jeder hielt sich penibel daran, die meisten sogar sehr vorbildlich mit FFP2-Maske. 

Möchte man etwas essen, ist Vorsicht geboten. Ich wollte gerade – etwas abseits vom Geschehen – in meine Currywurst beißen, da wurde ich erneut von drei Polizisten angesprochen. Ich könne nicht einfach hier essen, es gäbe extra „Verzehrbereiche“, da sei Essen und Trinken gestattet. Mir war bis zu diesem Moment noch kein Verzehrbereich aufgefallen, geschweige denn wusste ich, dass es so etwas gab und brauchte. Letztendlich fand ich einen und durfte dann meine Currywurst zwischen einem Dutzend unmaskierten Menschen, dicht an einem Stehtisch gedrängt, verzehren. Ob dies aus epidemiologischer Sicht besser war, wage ich zu bezweifeln. 

Danach fing der Abend ja erst richtig an, also galt es, einen Glühwein zu trinken. An dem Glühweinstand war der Zugang besser geregelt, eine Art Türsteher mitsamt Absperrband stand wie vor einem Club vor dem umzäunten Gehege und achtete darauf, dass nicht zu viele Menschen sich dort drin befanden. Dann jedoch wurde ich erneut angesprochen, diesmal aber nicht von drei Polizisten, sondern vom Glühweinverkäufer. Wenn ich mein Pfand noch haben wollte, müsste ich jetzt mein Glas leertrinken und zurückbringen. Ich guckte auf die Uhr. Es war gerade einmal 21 Uhr, doch rundherum wurden die Stände bereits abgebaut. „Tut mir Leid, aber wir müssen jetzt bereits schließen. Corona eben!“, sagte mir der Glühweinverkäufer. Ich exte meinen Glühwein, der Türsteher ließ uns wieder raus und ich fuhr neben sehr vielen Polizeiautos nach Hause. Ach wie schön ist doch die Weihnachtszeit.


Ein Erfahrungsbericht von den Studentenprotesten gegen die 2G-Pflicht in Erlangen

 

Von Simon Rabold | Die Initiative „Studenten stehen auf“ hatte zum Protest an die Universität Erlangen geladen. Grund dafür war die vor kurzem dort eingeführte 2G-Regelung für Studenten. Diese besagt, dass jeder, der weder geimpft noch genesen ist, sein Studium nicht in Präsenz fortführen kann, sondern auf Online-Angebote ausweichen muss. Ein Besuch von Hörsälen, Übungen und anderen Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dann fortan für Ungeimpfte – selbst mit Test – nicht mehr möglich.

Genau diese Regelung war denn auch der größte Kritikpunkt der Demonstranten, die sich gegen diesen indirekten Impfzwang wandten. Unter den Demonstranten waren aber nicht nur Studenten, sondern auch ein paar ältere Teilnehmer – so hielt beispielsweise ein Universitätsprofessor eine Rede auf der Kundgebung und auch besorgte Eltern konnte ich unter den Demonstranten antreffen. Von den laut Polizeiangaben 700 Teilnehmern waren aber der Großteil Studenten.

Diese Masse von Studenten war sehr heterogen – sowohl ökonomisch als auch politisch. So sah man linke Sozialwissenschaftsstudenten mit zerfetzten Jeans und Alnatura-Bio-Riegeln, Geschichtsstudenten mit Karohemd und Hosenträgern sowie stinknormale BWL-Studenten. Alle vertraten die Ablehnung der 2G-Regel.

Die Gründe, die sie dagegen anbrachten, waren ebenso vielfältig. Viele äußerten, dass sie keine Angst vor Corona haben müssten, da es für ihr Alter ungefährlich sei. Auch bemängelten die allermeisten den generellen Druck des Staates auf den eigenen Körper, den Gruppenzwang, der von solchen Regelungen ausging, ebenso unerforschte – eventuell auftretende – Langzeitfolgen. Auch, dass man nur noch mit eben diesem Pass überall reinkommt, machte vielen Demonstranten große Sorgen, oft hörte man Vergleiche der aktuellen Lage in Deutschland mit dem Social-Credit-System in China.

Doch es gab auch Gegenprotest: So stellte ein riesiges Plakat entlang des Demonstrationszugs fest: „2G is ok“. Ein anderes forderte: „Queerdenken statt Querdenken“. Es wurde deutlich, wie unversöhnlich sich die beiden Lager gegenüberstehen. Mit Kreide wurde auf die Einfahrt zu einem Universitätsgebäude geschrieben: „Ungeimpfte haben keinen Zutritt“.

Die Demonstration blieb indes friedlich. Ob die Demonstranten etwas bewirken konnten, bleibt zweifelhaft. Dazu waren es wohl zu wenige. Generell sind wohl die meisten Studenten geimpft – das hörte man auch von vielen Teilnehmern, die aufgrund ihrer „Nicht-Impfung“ ihren Freundeskreis oder große Teil von diesen verloren haben. Viele waren glücklich, in Erlangen endlich auch mal Gleichgesinnte zu treffen.


Simon Rabold, im Jahr 2000 geboren, studiert Jura in Frankfurt am Main. Möchte zukünftig gerne als Anwalt gegen links-autoritäre Regierungen und deren Gesetze klagen. Diskutiert gerne und macht sich unbeliebt bei Kommilitonen und Autoritäten. Reagiert als Kind von DDR-Flüchtigen allergisch auf neue Freiheitsbeschränkungen, ein Auseinanderfallen des Rechtsstaats und sozialistische Bestrebungen in der Bundesrepublik. Schreibt über Politik, Recht und die Absurditäten unserer Zeit.


Ethikratvorsitzende Buyx auf Abwegen – 2G in bestimmten Bereichen ethisch vertretbar?

Von Simon Rabold |Die Deutsche EthikratVorsitzende Alena Buyx hat sich einen neuen Fauxpas geleistet. Es fällt inzwischen schwer, noch von Ethik zu sprechen. Der Ethikrat war einst ein angesehenes Gremium in Deutschland. Dort sollen gesellschaftlich relevante Fragestellungen diskutiert werden, um so Politik und Gesellschaft zu beraten, oder auch mal kritisch auf die Finger zu schauen. Mit Frau Buyx als Vorsitzende ist dies aber passe. Das verrät ein Blick auf ihren Twitter-Account. Von einer Ethikratsvorsitzenden würde man sich eine gewisse Neutralität erwarten, Alena Buyx retweetet indes fleißig Karl Lauterbach und Melanie Brinkmann, beides starke Verfechter einer „NoCovid-Strategie“. Dass diese nicht mit Erfolg gekrönt ist, zeigt aktuell wohl ein Blick nach Australien deutlich genug. Dazu aber kein Wort von Buyx.

Ganz im Gegenteil, die „Medizinethikerin“ stößt ins gleiche Horn wie die Kollegen Lauterbach und Co. So fordert sie Impfangebote. 2G, also der Zugang zu bestimmten Bereichen nur für Geimpfte und Genesene hält sie für ethisch vertretbar. Puh. De facto gab es seit dem 2. Weltkrieg in Deutschland noch nie eine so große Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe. Diese entbehrt auch jeglicher wissenschaftlicher Grundlage, können Geimpfte das Virus bekanntlich genauso weitergeben. Wer Angst oder ein Risiko hatte, konnte sich ja bis jetzt impfen. Der Wert der Eigenverantwortung der Bürger scheint für Alena Buyx obsolet.

Auch die Tatsache, dass durch die Impfnachweise der Bürger wohl immer gläserner wird, dazu hört man vom Ethikrat kein Wort. Stattdessen hielt dieser letztens seine Jahrestagung unter dem Motto „Dimensionen der Ernährungsverantwortung“ ab. Große Überschrift: „Essen ist nicht nur Privatsache“, sagte Frau Buyx. Der Bürger darf nicht mehr selbst über seine Essenvorlieben und gesunde Ernährung entscheiden. Die Zeiten, in denen es den Staat nichts anging, was ich esse, sind wohl vorbei. Nun gut, es dient ja meiner und unser aller Gesundheit, wenn ich weniger Fleisch und Zucker esse, überlaste ich ja angeblich auch nicht unser Gesundheitssystem.

Passend dazu forderte Frau Buyx vor kurzem mehr Anreize für Menschen zu einer Corona-Impfung. Als Beispiel für einen kleinen Anreiz nannte sie Einkaufsgutscheine oder einen Donut. Vielleicht hat sie ja den Beruf verfehlt und hätte stattdessen eine dieser borstigen Kindergärtnerinnen werden sollen?


„Opposition ist Mist“ – Lieber Jamaika als Ampel!

Von Simon Rabold | „Opposition ist Mist. Lasst das die anderen machen – wir wollen regieren.“ Das sagte einst Franz Müntefering von der SPD. Lange ist es her, doch ist dieser Satz immer noch aktuell. Aktueller als Christian Lindners „Es ist besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren“ sowieso. Und das gilt jetzt ganz besonders für die CDU. Sie steht vor der Wahl: entweder Jamaika, also eine Koalition mit den Grünen und der FDP oder die Oppositionsbank.

Zugegebenermaßen keine leichte Entscheidung. Die CDU muss sich dringend erneuern. Sie hat viele, einst sicher geglaubte Direktmandate verloren. Prominente Beispiele, die auch gegen den anhaltenden Linkskurs sind: Hans-Georg Maaßen, Sylvia Pantel, Saskia Ludwig. Aber auch hohe Parteifunktionäre haben ihr Direktmandat verloren: Julia Klöckner, Annegret Kramp-Karrenbauer, Peter Altmaier, …  Die Ironie des Schicksals: letztere sind durch die Landesliste abgesichert, ziehen also trotzdem in den neuen Bundestag ein und sind auch Teil der nächsten Unionsfraktion. Ergo: es sieht so aus, als ob der aktuelle Links- und Wischiwaschi-Kurs der Unionsfraktion weiter geht, wenn nicht sogar noch schlimmer wird.

Daher vertreten viele die „Oppositionstheorie“. Der Gedanke ist im Grundsatz der, dass die CDU einfach mal wieder nach 16 Jahren Merkel und Regierungsverantwortung lernen sollte, die Oppositionsbank zu drücken, dann würde sie sich erneuern. Das Problem, das die Befürworter dieser Theorie in meinen Augen verkennen, ist, dass es keinen Automatismus im Sinne von: Union in der Opposition = Erneuerung/Rechtsverschiebung der Union gibt. Gäbe es diesen, würde auch ich vier Jahre Ampel in Kauf nehmen. Es gibt ihn aber nun mal nicht und ich befürchte, dass eine CDU in der Opposition sogar noch linker wird. Wieso sollten die Parteioberen dann plötzlich merken, dass sie fast zwei Jahrzehnte lang die Union heruntergewirtschaftet und entkernt haben? Eher werden Klöckner, Spahn, Röttgen, AKK und Co. die (deutlich weniger!) zu besetzenden Posten in der Opposition unter sich aufteilen, aber gewiss kein Platz für neue oder konservativere Köpfe machen. 

Auch medial wird es die CDU/CSU noch schwerer haben, ist sie doch neben einer mit weniger als 5% unbedeutenden Linken und der AfD dann einzige Oppositionspartei. Sie wird sich permanent von der AfD abgrenzen und sich vorwerfen lassen, mit dieser zusammen gegen Gesetze zu stimmen. Klingt bescheuert, aber so tickt heutzutage leider der ÖRR.

Die Merkel-Wähler sind dann ohnehin bei der SPD, die mit Olaf Scholz im Grunde ja eine Merkel mit Halbglatze als Bundeskanzler stellen. Wenn die AfD geschickt ist, wird sie sich als echte Opposition verkaufen, professioneller auftreten und das konservative Vakuum ausfüllen. Also konservative, libertäre und marktwirtschaftliche Stimmen abgreifen. Wem die AfD zu rechts ist, der wählt FDP oder Freie Wähler. Im Endeffekt handelt es sich bei der CDU/CSU dann um eine SPD-Light, die in der Opposition zerrieben wird. Wie tief man fallen könnte, lässt ein Blick auf die jüngere Vergangenheit der SPD erahnen. 

All das kann Jamaika verhindern. Das wäre der FDP auch lieber, zudem kennen sich Laschet und Lindner bereits. Sicherlich muss man den Grünen Zugeständnisse machen, aber es ist das geringere Übel als vier Jahre lang eine Koalition aus SPD und Grünen mit gelben Sprenklern. Laschet als Kanzler ist zunächst keine glückliche Vorstellung, aber wohl immer noch besser als Scholz. Auch Kohl war am Anfang sehr unbeliebt, wer weiß welche Entwicklungskurve Laschetnehmen könnte. Und noch einen Vorteil hat Jamaika: Merz ist wieder in der Fraktion und wird als Wirtschaftsminister gehandelt, auch Linnemanns Einfluss wird steigen. Laschet kann Flügel einbinden und versöhnen, das hat er in NRW gezeigt. Schließlich sind mir selbst linke CDU’ler lieber an der Macht als Esken, Kühnert und Chebli. Um dies zu verhindern und sich zu erneuern, muss die CDU nicht in die Opposition gehen. Sie muss es einfach machen. Oder frei nach Müntefering: Lasst das die SPD machen – wir wollen regieren!