
Von Boris Cherny | „Für Flieger, die in Deutschland starten oder landen, gilt §28b des Infektionsschutzgesetz (…) in allen Flugzeugen, die in Deutschland starten oder landen, gilt die Maskenpflicht.“ Das stellt kürzlich eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums klar.
Wer jetzt denkt, damit würde der maskenlose Flug der deutschen Bundesregierung nach Kanada wenige Tage zuvor kritisiert werden, irrt sich. Das Bundesgesundheitsministerium echauffierte sich stattdessen über die Abschaffung der Maskenpflicht – unter Berufung auf Schweizer Recht – bei der Lufthansa Tochter Swiss. Das Statement legt das komplette Ausmaß der Doppelmoral der Regierung frei.
Am 21. August flogen Kanzler Scholz und sein Wirtschaftsminister Habeck, samt elitärer Entourage Richtung Kanada. Der Flug an sich wäre nicht weiter spannend, hätten sich nicht alle Regierungsmitglieder und Wirtschaftsbosse nicht heldenhaft gegen die laut Infektionsschutzgesetz geltende Maskenpflicht hinweggesetzt. Die Bilder der Tagesschau aus dem Flugzeug gingen auf Twitter viral. Der Shitstorm begann. Nicht nur, dass die Regierung nun unter Verdacht stand gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben, auch die Maskenpflicht selbst drohte nun von allen Seiten infrage gestellt zu werden als sprangen rasch zahlreiche Journalisten der Mainstream-Presse der Regierung zur Seite.
Die Mitgeflogene T-Online-Korrespondentin Miriam Hollstein bezeichnete die Regierungskritiker als Trolle, und merkte, wie mehrere andere an, dass beim Flug Testpflicht galt. Allerdings genehmigt das Infektionsschutzgesetz gar keine solchen Ausnahmen.
Die Reaktion auf die Bilder der Tagesschau ließ rasch eine Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums folgen. Da das Flugzeug zur Luftwaffe gehöre, und diese die Maskenpflicht auf Flügen bereits im Juli aufgehoben habe, sei das Vorgefallene kein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz gewesen, hieß es dort. Leider deckt sich die offizielle Erklärung nicht mit der Rechtfertigung mehrerer Journalisten. Zudem steht die Luftwaffe eigentlich genauso wenig über dem Gesetz.
Die Rechtmäßigkeit des Kanada-Flugs der Bundesregierung ist im Endeffekt aber irrelevant, zeigt er doch abermals eine maßlose Gleichgültigkeit der Politiker gegenüber dem normalen Bürger auf. Der Pöbel soll bei über 30 Grad in vollgestopften Zügen (ohne Klimaanlage) bestenfalls mit FFP2-Maske stehen. Regierungsmitglieder haben Wichtigeres zu tun, als die vermeintlich lebensrettenden Masken anzuziehen. Derweil schweigt der wichtigste Befürworter von Maskenpflichten, Karl Lauterbach, zum Verhalten seiner Regierungskollegen. Als jedoch wie vorher erwähnt die zivile Airline Swiss dem Beispiel der Bundesregierung folgte, und ankündigte, die Maskenpflicht auf ihren Flügen nicht mehr durchsetzen zu wollen, war die Empörung im Gesundheitsministerium groß.
Diese weitere blamable Episode für die Ampelregierung hat sogar noch ein gerechtes Ende gefunden. Als sowohl CDU- als auch FDP-Politiker begannen, als Konsequenz des Fluges das Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen zu fordern, zog Kanzler Scholz schnell die Konsequenzen und führte die Maskenpflicht auf seinen Flügen wieder ein. Eine generelle Abschaffung der Maskenpflicht wäre sicherlich die humanere Entscheidung gewesen, doch wenigstens müssen Politik und Wirtschaft die Maske nun hoffentlich genauso aushalten wie wir.
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